Betreuung

Als Mitglied des Berufsverbandes der Berufsbetreuer/-innen e.V. (BdB) habe ich es mir zur Aufgabe macht, Menschen rechtlich zu vertreten und zu unterstützen, die krank und dadurch geistig oder körperlich behindert sind. Auf Grund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oder in Teilbereichen davon (v.a. in finanziellen Dingen) nicht mehr zurecht: sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Für diese Menschen habe ich meine Betreuung eingerichtet, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten.

Das mit vielen Erwartungen verknüpfte Betreuungsrecht, das eine persönliche Betreuung verlangt, löste 1992 das alte Vormundschaftsrecht ab. Somit gibt es die so genannte "Vormundschaft" bei Erwachsenen nicht mehr. Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Wille und Wohl der Betroffenen - so will es das Gesetz - sind die Grundlage für jede Betreuung.

Unter Betreuung versteht man eine rechtliche Vertretung für eine Person, die ihre Interessen ganz oder teilweise nicht mehr selbst wahr nehmen kann. Rund eine Million Menschen sind heute hierauf angewiesen. Je nach Vermögen der betreuten Person delegiert das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise.

Die wichtigsten hiervon sind:
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögensfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen,
- Renten- und Sozialleistungsträgern
- Organisation der ambulanten Versorgung
- Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung
- eines Heim-Pflegevertrages
- Wohnungsangelegenheiten
- Arbeitsangelegenheiten

In der Regel bleibt die betreute Person vollständig geschäftsfähig, es kann aber auch sein, dass sie einen sogenannten „Einwilligungsvorbehalt“ auf bestimmte Aufgabenkreise vom Amtsgericht zugeordnet bekommt. Dies wäre dann eine Einschränkung in der Geschäftsfähigkeit und die betreute Person benötigt für Geschäftsabschlüsse in diesen Aufgabenkreis, die Zustimmung der Betreuerin. Meist wird dies auf die Vermögenssorge ausgesprochen, falls eine große Gefahr besteht, mehr Geld auszugeben, als im monatlichen Budget vorhanden ist.